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BGH-Urteil: Girokonto für Online-Betrüger bereitstellen kann teuer werden
20.12.12 06:00 | Artikel: 954907 | News-Artikel (Red)
Bild: bundesgerichtshof.de
So hatte eine Frau aus Hoyerswerda einem unbekannten Betrüger für monatlich 400 Euro Zugang zu ihrem Girokonto gewährt. Der Betrüger nutzte das Konto zur Abwicklung von Zahlungen eines fiktiven Online-Shops. Insgesamt liefen so ca. 51.000 Euro über das Konto. Die Frau wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt.
In dem verhandelten Fall hatte ein Käufer auf der Website des fiktiven Online-Shops eine Digitalkamera erworben und den Kaufpreis von 295,90 Euro auf das Konto der überwiesen. Die Waren wurde nie geliefert und das Geld war weg. Wie der BGH nun entschieden hat, kann der Kunde jedoch Schadenersatz gegenüber der Kontoinhaberin geltend machen. Der Straftatbestand der Geldwäsche bezwecke auch den Schutz der Geschädigten, so dass die Frau dem Käufer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
BGH Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11
AG Hoyerswerda - Urteil vom 30. Dezember 2010 - 1 C 322/10
LG Bautzen - Urteil vom 14. Oktober 2011- 1 S 23/11
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Autor: Björn-Lars Kuhn
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