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Vorschläge für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
15.10.13 08:37 | Artikel: 956028 | News-Artikel (e)
Franz Untersteller,
Umweltminister
Baden-Württemberg
©baden-wuerttemberg.de
Umweltminister
Baden-Württemberg
©baden-wuerttemberg.de
Die Untersuchung im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung wurde gemeinsam vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme, IZES; dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung, BET, sowie dem Ökonomen Prof. Dr. Peter Bofinger erstellt.
„Wenn wir die Energiewende ernst meinen und die politisch definierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien erreichen wollen, brauchen wir auch künftig einen Finanzierungsmechanismus für die Erneuerbaren. Die existierenden Strommärkte allein werden dies nicht leisten können. An einem EEG führt also auch in Zukunft kein Weg vorbei“, erklärten Untersteller, Leprich und Ritzau in Berlin. Die Gutachter schlagen für die Zukunft ein komplexes Finanzierungsmodell vor, das nach Technologien, Investorenkreisen und Regionen differenziert.
Darüber hinaus müssen noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für ein neues Marktdesign gestellt werden. Langfristig gehe es darum, die Erneuerbaren in Markt und Wettbewerb zu integrieren und den Strommarkt „energiegewendet“ zu haben. Die konventionellen Anlagen nur durch Erneuerbare ersetzen zu wollen, greift zu kurz.
Bevor Ausschreibungen aber tatsächlich eingeführt werden könnten, seien noch eine ganze Menge offener Fragen zu klären.
Über die systemischen Eckpfeiler eines EEG 2.0 hinaus stellte Umweltminister Franz Untersteller ein paar weitere Rahmenbedingungen für die kommenden Bund-Länder-Gespräche klar. So seien bei jeder EEG-Reform Eingriffe in Bestandsanlagen keinesfalls akzeptabel. Rückwirkende Vereinbarungen über Vergütungen und Regeln seien mit ihm nicht zu machen, so Untersteller. Ebenfalls gesetzt sei für ihn, dass die Industrieprivilegien abgebaut werden müssten: „Es geht mir nicht nur darum, Kosten zu senken, mir geht es auch darum, die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Dazu müssen wir die Kosten wo möglich begrenzen und vor allem gerecht verteilen. Auch darüber, die Stromsteuer zu senken sowie die Eigenstromverbraucher bei der Kostenverteilung einzubeziehen, müssen wir deshalb diskutieren.“
(Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg)
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