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Hintergrund: EEG-Umlage erneut vor Gericht
16.01.13 07:57 | Artikel: 955028 | News-Artikel (Red)
Dr. Wolf-Rüdiger Baumann
Hauptgeschäftsführer
Gesamtverband textil+mode
Bild: Gesamtverband textil+mode
Hauptgeschäftsführer
Gesamtverband textil+mode
Bild: Gesamtverband textil+mode
EEG-Umlage belastet kleine und mittelständische Unternehmen
Nach Aussage von t+m belasten die hohen Energiekosten gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Viele davon seien finanziell solide aufgestellte Firmen, die sich mit international konkurrenzfähigen Produkten auf den Weltmärkten behaupten.
Drei Textilunternehmen - die Vowalon Beschichtungs GmbH aus Treuen, die Spinnweberei Uhingen aus Uhingen und die Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb - würden sich stellvertretend für die gesamte Branche gegen die, durch die Förderung der Erneuerbaren Energien stetig steigenden Energiekosten wehren. Sie fordern nicht nur eine Finanzierungsalternative zur derzeitigen EEG-Umlage, sondern haben auch konkret gehandelt und im August 2012 die Zahlung der Umlage eingestellt.
„Wir wollen, dass die Energiewende gelingt“, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband textil+mode, kritisiert aber: „Das EEG ist dafür als Instrument jedoch ungeeignet. Es fördert Ökostrom ohne Rücksicht auf Kosten und Effizienz. Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Wir müssen weg von einem planwirtschaftlichen, hin zu einem marktwirtschaftlichen System. Auf Grundlage des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.“
EEG laut Gutachten verfassungswidrig
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein knapp 30-seitiges Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Zunächst gingen die Unternehmen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt.
juristische Ochsentour ist absehbar

Dr. Christoph Schäfer
Justitiar, Referat Recht und Steuern
Gesamtverband textil+mode
Bild: Gesamtverband textil+mode
Justitiar, Referat Recht und Steuern
Gesamtverband textil+mode
Bild: Gesamtverband textil+mode
Wie das Landgericht Chemnitz entscheiden wird, wird nicht überraschen. Vermutlich wird die Klage auch hier abgewiesen, da es eher selten vorkommt, dass ein erstinstanzliches Gericht dem Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Überprüfung vorlegt.
Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Fraglich ist, wie sich das EEG bis dahin entwickeln wird.
befreite Unternehmen sind nicht per se als schlecht zu betrachten
Im Zuge der Recherchen ist aufgefallen, dass eines der beteiligten Unternehmen, die Spinnweberei Uhingen, auf der Liste der privilegierten Unternehmen der BAFA zu finden ist. Schnell kommt einem in den Sinn, dass dieses Unternehmen gar keine EEG-Umlage zahlen würde. Das ist allerdings nicht so.
Die Unternehmen, die die Ausnahmeregelung nach §40 EEG in Anspruch nehmen, zahlen durchaus die volle EEG-Umlage bis zu einem Verbrauch von 1 GWh. Erst für Mengen darüber hinaus gelten die reduzierten Abgaben.
Im Gespräch mit der Spinnweberei wurde deutlich, dass das Unternehmen sich durchaus der besonderen Stellung bewusst ist. So werden teils erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Unternehmen energietechnisch effektiver zu machen. Gerade erst habe man ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt, was ein Blick auf die Internetseite des Unternehmens bestätigt.
Außerdem verfolge man die öffentliche Diskussion sehr genau. Man betrachtet hier die Befreiung einiger anderer Unternehmen durchaus mit gemischten Gefühlen und kann die Entscheidungen des Bundesamtes nicht immer nachvollziehen.
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Autor: Björn-Lars Kuhn
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