Testen Sie jetzt unseren VisitorTracker -
zur Nachverfolgung von Besuchern im Unternehmen.
Auch für die Gastronomie einsetzbar.
Neues Gutachten zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht
21.01.13 10:19 | Artikel: 955056 | News-Artikel (Red)Der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) veröffentlichte am Freitag ein von Professor Schwartmann erstelltes Gutachten zum Leistungsschutzrecht (LSR). Schwartmann begründet die wettbewerbs- und ordnungspolitische Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Grundlage eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage.
In einem am Freitag in Berlin veröffentllichten Gutachten belegt der Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Professor Rolf Schwartmann, die Notwendigkeit für ein Leistungsschutzrecht.
Neben einigen rein rechtlilchen Begründungen geht Schwartmann näher auf die aktuellen Techniken von Suchmaschinen und News-Aggregatoren ein. Hier sieht er die Gefahr des Marktversagens. So könnten Newsaggregatoren ohne grove Investitionen Inhalte der Verlage übernehmen und selbst anbieten. Die Gefahr bestehe laut Gutachten darin, dass es vielen Lesern schon reiche, die aggregierten Übersichten zu lesen ohne die eigentliche Verlagsseite aufzurufen.
Gravierend ist jedoch die Situation, dass Presseverleger derzeit mangels gesetzlicher Grundlage keine eigenen Rechte gegenüber Suchmaschinen oder Newsaggregatoren geltend machen können. Das könnten aktuell nur die Urheber. Damit ist es den Verlage nicht möglich die Nutzung der Inhalte zu verbieten, Lizenzen zu vergeben oder Vergütungen einzufordern. Insofern gebe es momentan auch keinen Markt, in dem sich ein Preis für Online-Presseartikel bilden könnte. Dieser werde erst durch die Zuordnung von Verfügungsrechten an die Presseverlage geschaffen.
Gutachten Leistungsschutzrecht von Prof. Schwartmann
weitere Informationen und Grundlagen:
Grabenkrieg um Leistungsschutzrecht eskaliert; Hintergründe und Antworten zum geplanten Gesetz
![]() |
Autor: Björn-Lars Kuhn
|
Themenbereiche:
Schlagworte:
© 2021 - Proteus Solutions GbR
3.239.242.55