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BNetzA: Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt um 2,2 Prozent
31.01.13 13:30 | Artikel: 955106 | News-Artikel (e)
Jochen Homann
Präsident der BNetzA
Bild: BNetzA
Präsident der BNetzA
Bild: BNetzA
"Insgesamt erfolgte im vergangenen Jahr ein Zubau an Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. Dies stellt erneut einen Rekordwert dar", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Obwohl sich der Zubau zum Jahresende etwas abgeschwächt hat, wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder deutlich überschritten."
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal, wodurch eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor gesichert wird. Im April 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen.
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(Quelle: BNetzA)
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