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Hintergrund: Was ist der Rechnungsposten Konzessionsabgabe?
20.06.13 06:00 | Artikel: 955653 | News-Artikel (Red)Man nennt sie auch die zweite Stromsteuer, die Konzessionsabgabenverordnung regelt, dass von jeder Kilo-Wattstunde, die an einem Letztverbraucher geliefert wird eine Abgabe an die Stadt/Gemeinde zu entrichten ist. Zwischen 1,32 und 2,39 Euro-Cent beträgt die Konzessionsabgabe ...
und somit bei einem Preis von 25 Cent je kWh ca. 5% bis 9% der gesamten Strombezugskosten. Den Betrag erhalten die Kommunen vom Verteilnetzbetreiber (Konzessionsinhaber), der wiederum die Kosten an den Stromlieferanten weiter berechnet. Zum Schluss landet der Posten auf der Stromrechnung ausgewiesen als Konzessionsabgabe. Großkunden mit einer Jahresabnahme von mehr als 30.000 kWh können sich über eine verminderte Konzessionsabgabe von 0,11 Cent freuen.
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Autor: Thorsten Zoerner Thorsten Zoerner betreibt den Blog stromhaltig.de. Einen Großteil seiner Fachartikel veröffentlichen wir regelmäßig auch hier auf unserer Seite. Thorsten Zoerner ist Gründungsmitglied der Energieblogger. |
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