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BMWi: Bürgerdialog - Akzeptanz durch umfassende Information der Öffentlichkeit
24.10.13 08:46 | Artikel: 956053 | News-Artikel (e)
© BNetzA
Akzeptanz durch umfassende Information der Öffentlichkeit
Nur wenn die Entscheidungsprozesse gut erklärt und transparent gestaltet werden, sind diese für Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar. Deshalb muss der Zugang zu den Informationen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach gestaltet sein. Das Internet bietet heute neue Chancen, um der Öffentlichkeit wichtige Unterlagen zur Verfügung zu stellen, über den Planungs- und Verfahrensstand zu informieren oder Konsultationsverfahren anzukündigen. Bereits heute können im Rahmen der öffentlichen Konsultationen des Netzentwicklungsplans Stellungnahmen auch im Internet abgegeben werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben auf Ihren Webseiten www.netzentwicklungsplan.de und www.netzausbau.de umfangreiche Informationen zum Thema Netzausbau zusammengestellt.
Akzeptanz durch frühzeitigen Dialog mit den Betroffenen
Die frühzeitige, effektive Einbeziehung der Betroffenen ist wesentlich für die Akzeptanz der Entscheidungen. Um mögliche Interessenkonflikte offen und transparent zu diskutieren, müssen die Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig vor Ort angesprochen werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat für den Ausbau der Übertragungsnetze eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, damit sich die Öffentlichkeit in allen Phasen der Planung aktiv in die Prozesse einbringen kann.
Netzentwicklungsplanung
Bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans sind umfangreiche Konsultationen durch die Übertragungsnetzbetreiber und die BNetzA vorgesehen. Bereits in dem frühen Stadium der Bedarfsplanung kann jedermann seine Belange deutlich machen, damit diese in den Planungsprozess einfließen können.
Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus sind die Netzbetreiber und die BNetzA in zahlreichen Veranstaltungen vor Ort mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in einen intensiven Dialog getreten.
Das breite Echo der Bürgerinnen und Bürger hat dieses Vorgehen bestätigt: Bei den Konsultationen zum Szenariorahmen und zum ersten Netzentwicklungsplan 2012 wurden über 5.000 Stellungnahmen eingereicht, die den Planungsprozess so aktiv mitgestaltet haben.
Förmliche Verfahren
In der Bundesfachplanung, in der die Trassenkorridore für unsere Stromautobahnen bestimmt werden, gibt es zukünftig bei Verfahrensbeginn eine Antragskonferenz, in der der Untersuchungsgegenstand des Verfahrens konkretisiert wird. Hier kann Jedermann teilnehmen und Vorschläge für die Trassenführung machen. Außerdem gibt es im Verfahren jeweils einen verpflichtenden Erörterungstermin, bei dem Stellungnahmen zusammen mit den Einwendern erörtert werden. Auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgen regelmäßig eine Antragskonferenz und ein Erörterungstermin.
(Quelle: BMWi)
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