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Hildegard Müller zum Beihilfeprüfverfahren gegen Deutschland bezüglich zweier Aspekte des EEG
19.12.13 11:00 | Artikel: 956267 | News-Artikel (e)
Hildegard Müller,
Vorsitzende der
Hauptgeschäftsführung
des BDEW
Vorsitzende der
Hauptgeschäftsführung
des BDEW
Berlin, 18. Dezember 2013 - "Die Eröffnung des Beihilfeprüfverfahrens sorgt für erhebliche Unsicherheit bei den Unternehmen des Industriestandortes Deutschland. Es gilt daher, die offenen Fragen der Kommission zu beantworten und zügig eine Lösung zu finden. Die Investitionssicherheit muss in Deutschland so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. Es gibt Gründe, warum bestimmte Unternehmen vom EEG teilweise oder ganz befreit werden. Unbesehen davon ist es aber notwendig, die bestehenden Ausnahmeregelungen, die sich immer weiter ausgedehnt haben, laufend kritisch zu prüfen.
Die mit der Befreiung der energieintensiven Industrien verbundene Diskussion um die Kostenentwicklung des EEG und die Belastungen der Stromkunden geht jedoch an der eigentlichen Aufgabe vorbei. Es muss in Zukunft vor allem darum gehen, die Entwicklung der Gesamtkosten des EEG zu begrenzen anstatt nur über die Verteilung der Kosten zu reden.

Die Regelung zur Direktvermarktung im Koalitionsvertrag geht in diese Richtung. Aber mit ihrer stufenweisen Einführung durch die bis 2017 vorhandene Begrenzung auf Anlagen über 5 Megawatt geht unnötig Zeit verloren. Eine sofortige Einführung der Direktvermarktung für alle neuen Anlagen im Erneuerbaren-Bereich ist aus Sicht des BDEW nach wie vor sinnvoll. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich Bund und Länder bald zusammensetzen und weitere wichtige Punkte konkretisieren. Hierzu gehört unter anderem auch eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien."
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))
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