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Peter Schaar: Die Kontaktschuld und die NSA
22.01.14 11:20 | Artikel: 961157 | News-Artikel (Red).jpg)
Peter Schaar
Wohlbemerkt, das sind fiktive Zahlen, aber sie verdeutlichen, wie die NSA mit Metadaten umgeht, das wissen wir direkt von Präsident Obama. Er hat es in seiner Rede am 17. Januar gesagt.
Er versprach, dass die amerikanischen Metadaten zukünftig nicht mehr – wie bisher – in einem dreischrittigen Verfahren ausgewertet werden sollen. Es solle nach zwei Schritten Schluss sein. Dieser Hinweis ist unter zwei Gesichtspunkten bedeutsam:
Zum ersten Mal wird die Öffentlichkeit damit von offizieller Seite über die Art und Intensität der Auswertung der Daten informiert – bisher war man hier nur auf Aussagen von NSA-Aussteigern angewiesen. Der Beruhigung dienten bisher die Versicherungen, von den Metadaten sämtlicher in den USA geführten Nah- und Ferngespräche würden ja nur die wenigsten angefasst. Lediglich wer selbst Terrorist ist oder von diesem kontaktiert worden sei, gerate ins Visier der Terrorfahnder. Diese Versicherung hat sich am vergangenen Freitag „in Luft aufgelöst“, um einen ehemaligen deutschen Minister zu zitieren.

Beispiel für Kontakte
2. und 3. Grades beim Netzwerk Xing
2. und 3. Grades beim Netzwerk Xing
In dem zweiten Schritt werden sämtliche Kommunikationspartner der Kommunikationspartner ausgeforscht. Selbst bei einem verhältnismäßig kleinen Bekanntenkreis von 100 Personen sind dies schon 10.000 Betroffene, bei kommunikationsfreudigeren Teilnehmern deutlich mehr. Wenn dann – wie bisher – ein dritter Schritt folgt, also die Auswertung der Telefondaten der Kontakte der Kontakte, ist man schnell bei Millionen Betroffenen, und dies – wohl bemerkt – nur bezogen auf einen Verdächtigen. Die Behauptung, nur ein winziger Teil der US-Bürger sei von der Metadatensammlung betroffen, ist so „vom Tisch“.
So sehr es zu begrüßen ist, dass Obama hier (bezogen auf „American Persons“) Einschränkungen ankündigt: Das Hauptproblem ist und bleibt die umfassende verdachtslose Speicherung von Daten auf Vorrat, die zu tiefen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte führt.
Dieser Beitrag steht im Original unter http://www.eaid-berlin.de/?p=282
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Autor: Peter Schaar Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID) und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. |
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