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Auch für die Gastronomie einsetzbar.
Verbraucherverbände müssen besser gegen Datenschutz-Verstöße vorgehen können
24.04.14 09:00 | Artikel: 961439 | News-Artikel (e)
Alexander Bonde
Minister für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
Bild: bw.de
Minister für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
Bild: bw.de
Er begrüße daher, dass sich Bundesminister Heiko Maas zuletzt anlässlich des Weltverbrauchertags im März für die Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung ausgesprochen und in Aussicht gestellt habe, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Klagerecht der Verbraucherverbände ausweite.
„Neben der Beratung setzt sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aktiv für die Stärkung der Verbraucherrechte ein, indem sie unter anderem Unternehmen abmahnt und Prozesse führt“, so der Minister. Die angestrengten Gerichtsverfahren seien ein wichtiges Mittel zur Beseitigung unlauterer Geschäftspraktiken und zur Herbeiführung von Grundsatzurteilen im Verbraucherrecht.
„Allein im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über 200 Verfahren gegen Unternehmen wegen rechtswidriger AGB oder Irreführung eingeleitet. Mit einer Ausweitung der Abmahn- und Klagebefugnis würde die Verbraucherzentrale im Interesse der baden-württembergischen Verbraucherinnen und Verbraucher an Schlagkraft gewinnen“, so Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verlässliche Partner der Verbraucherinnen und Verbraucher
„Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen nicht nur staatlichen Schutz, sie brauchen auch unabhängige Anlaufstellen im Land. Nicht immer ist auf den ersten Blick klar erkennbar, ob Anbieter in Beratungsgesprächen seriöse Interessen verfolgen. Eine anbieterunabhängige und neutrale Beratung ist daher umso wichtiger“, sagte Verbraucherminister Bonde. Durch die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern erfahre die Verbraucherzentrale, wo der Schuhe drücke.
„Die Landesregierung schätzt die Verbraucherzentrale als wichtige Impulsgeberin für die verbraucherpolitische Arbeit. Daher unterstützt sie die Verbraucherzentrale finanziell, sowohl durch institutionelle als auch durch Projektförderungen. Für die Finanzierung der Beratungsstellen in der Fläche wünsche ich mir eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen, in denen Beratungsstellen ansässig sind“, sagte Bonde.
„Die persönliche Beratung ist ein wesentlicher und stark nachgefragter Bestandteil unseres Angebots“, betonte Cornelia Tausch. „Kurze Wege zu einer anbieterunabhängigen Beratung sind wichtig. Wir wollen unser Angebot vor Ort daher weiter ausbauen.“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berät, informiert und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig und neutral in Fragen des privaten Konsums. Informationen zu den Beratungsangeboten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Die Verbraucherzentrale ist eine so genannte qualifizierte Einrichtung und besitzt damit das Recht, gegen Verstöße gegen Verbraucherrechte juristisch vorzugehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden oder ein persönliches Beratungsgespräch in einer der zehn Beratungsstellen vereinbaren.
Das baden-württembergische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. betreiben gemeinsam das Verbraucherportal Baden-Württemberg. Das Verbraucherportal Baden-Württemberg enthält sowohl aktuelle Informationen als auch Grundlagenwissen rund um den Verbraucherschutz.
(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg)
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