Kommentar zur Anpassung der Gebührenverordnung der besonderen Ausgleichsregelung
06.08.14 10:45 | Artikel: 961791 | News-Artikel (Red)Am 5. August trat die Erste Verordnung zur Änderung der
Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) in Kraft.
12,75 Millionen Euro betragen die Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand.
Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Der Satz des Pythagoras umfast 24 Worte, das Archimedische Prinzip 67,
die Zehn Gebote 179, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 -
und allein Paragraf 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes 1862 Worte.
Erwin Huber . dt. Politiker
die Zehn Gebote 179, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 -
und allein Paragraf 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes 1862 Worte.
Erwin Huber . dt. Politiker
Wir Deutschen sind Weltmeister!
Vor allem aber, wenn es um Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Vorschriften geht.
«Nach der Besonderen Ausgleichsregelung wird die EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und für Schienenbahnen begrenzt. Die Begrenzung erfolgt, um die Belastung durch die EEG-Umlage in einem Maße zu halten, das mit der Wettbewerbssituation dieser Unternehmen und Schienenbahnen vereinbar ist. Beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsteht durch die Bearbeitung der entsprechenden Anträge ein Verwaltungsaufwand, der seit 2013 vollständig gebührenfinanziert wird.
Mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung steigt der administrative Aufwand beim BAFA und dem BMWi als Fachaufsichtsbehörde deutlich an, da die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgegebenen Kriterien eine detailliertere Prüfung insbesondere der Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie deren Bruttowertschöpfung verlangen, als dies nach der bisherigen Regelung der Fall war. Statt bislang rund sieben Millionen Euro beträgt der Verwaltungsaufwand künftig jährlich 12,75 Millionen Euro.»
So steht es in der Pressemitteilung des BMWi.
12,75 Millionen Euro betragen die Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand! Zwar wird dieser Betrag von den beantragenden Unternehmen bezahlt - deshalb ja die Änderung der Gebührenordnung - aber für 12,75 Millionen Euro können schlichtweg auch locker 150 Schreibstubenhengste eingestellt werden.
Das nenne ich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Verordnungen zu verkomplizieren und dafür den Verwaltungsapparat aufblähen ohne Ende. Dabei ist es völlig egal, ob die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers gehen.
Fakt ist, das der administrative Aufwand sich ins gigantische erhöht.
Aber vielleicht haben ja ein paar Politiker Verwandte, die man einstellen kann?
Irgendwie mag ich diese GoKo nicht ...
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06.08.14: Anpassung der Gebührenverordnung zur Begrenzung der EEG-Umlage tritt in Kraft
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Autor: Björn-Lars Kuhn
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