Jetzt eigenen Video-Konferenz-Server betreiben und datenschutzkonform kommunizieren! Mehr infos ...
Testen Sie jetzt unseren VisitorTracker -
zur Nachverfolgung von Besuchern im Unternehmen.
Auch für die Gastronomie einsetzbar.
Bundestag: Weitere Ausnahmen vom EEG für die Industrie
19.05.15 10:46 | Artikel: 962688 | News-Artikel (e)Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden.
Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/4891) vor, der inhaltlich mit dem zuvor von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683) übereinstimmt.
Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden.
Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, wird argumentiert.
(Quelle: Deutscher Bundestag)
Themenbereiche:
Schlagworte:
© 2021 - Proteus Solutions GbR
3.238.186.43