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BUND: Konzernhaftungsgesetz muss auch Flucht von Vattenfall aus Deutschland verhindern
06.08.15 09:16 | Artikel: 962901 | News-Artikel (e)Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, mit einem Konzernhaftungsgesetz zu verhindern, dass sich der Energiekonzern Eon aus der finanziellen Verantwortung für die Atommüll-Lagerung zieht.
Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, durch die Ausweitung der Nachhaftung nach einer Konzernaufspaltung eine Verkleinerung der Haftungssumme durch die Neustrukturierung von Eon zu verhindern. Der BUND-Atomexperte Thorben Becker sagte:
"Diese Pläne begrüßen wir. Mindestens genauso wichtig ist eine Antwort auf den Versuch von Vattenfall, eine Haftung der schwedischen Konzernmutter auszuschließen. In jedem Fall kann ein Konzernhaftungsgesetz nur der erste Schritt sein. Es muss jetzt schnell darum gehen, die Rückstellungen der AKW-Betreiber durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu sichern. Nur so kann verhindert werden, dass langfristig doch die Steuerzahler für die Verpflichtungen der AKW-Betreiber aufkommen müssen."
(Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND))
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