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Ermittlungen gegen Netzpolitik.org eingestellt
10.08.15 16:00 | Artikel: 962910 | News-Artikel (e)In einer kurzen Pressemitteilung teilte man aus dem Hause des Generalbundesanwalts mit:
Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses eingestellt
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.
Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
(Quelle: Generalbundesanwalt )
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