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Peter Schaar: EU-Datenschutz: Nach der Reform beginnt die Arbeit
18.12.15 09:17 | Artikel: 963365 | News-Artikel (Red).jpg)
Peter Schaar
Statt 28 unterschiedlicher Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten gibt es zukünftig ein gemeinsames Datenschutzgesetz, die «Datenschutzgrundverordnung» (DSGVO).
Beachten müssen es nicht nur die hier ansässigen Unternehmen, sondern auch Konzerne, die ihre Hauptniederlassung außerhalb der EU haben, aber hier geschäftlich tätig sind („Marktortprinzip“ – Art. 3 Abs. 2)). Die Einhaltung der Regeln wird von unabhängigen Datenschutzbehörden überwacht, die sämtlich über dieselben, wirksamen Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Bei schweren Verstößen können Sie Bußgelder in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes verhängen (Art. 79) – das lässt sich nicht mehr aus der Portokasse bezahlen. Schließlich sind eine Reihe von Versuchen gescheitert, die Datenschutzvorgaben praktisch in letzter Minute in zentralen Punkten abzuschwächen, etwa beim Anwendungsbereich (im Hinblick auf die Definition personenbezogener Daten) oder bei der Zweckbindung. Hier bleibt es bei strengen Regelungen, die Zweckänderungen an sehr enge Bedingungen knüpfen.
Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) wird sich in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzregelungen beschäftigen. Für 2016 planen wir Workshops für Entscheider in Wirtschaft, Politik und Verwaltung zur Umsetzung der EU-Bestimmungen und zur Identifizierung des Reformbedarfs im nationalen Recht.
(Anm. d. Verf.: Die Ergebnisse des Trilogs und Synopse der Positionen der EU-Gremien sind abrufbar unter: www.emeeting.europarl.europa.eu/...)
Dieser Beitrag steht im Original unter http://www.eaid-berlin.de/?p=905
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Autor: Peter Schaar Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID) und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. |
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