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Peter Schaar: Das neue Big Brother-Gesetz
16.05.17 09:30 | Artikel: 980012 | News-Artikel (Red)In dieser Woche, am 18. Mai 2017 wird der Deutsche Bundestag unter Tagesordnungspunkt 23 über ein höchst problematisches Gesetz entscheiden, das am 27. April schon einmal auf der Tagesordnung stand, dann aber überraschend nicht behandelt wurde.
In der Vorlage für ein „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (Drucksache 18/11279 ) befindet sich eine datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit. Offiziell geht es vor allem darum, dass die heute schon im neuen Personalausweis vorhandene (eID-)Funktion bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises grundsätzlich freigeschaufelt wird und nicht erst dann, wenn der Ausweisinhaber dies wünscht.
Viel gravierender ist jedoch eine Änderung, die im hinteren Teil des Artikelgesetzes versteckt ist:
Artikel 2 (Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021) sieht eine dramatische Änderung von § 25 des Personalausweisgesetzes vor. Die Vorschrift soll zukünftig so lauten:
Bisher ist der Online-Abruf der biometrische Lichtbilder gem. dem geltenden § 25 Abs. 2 Personalausweisgesetz nur ausnahmsweise zulässig:
Diese Beschränkung des Online-Abrufs der Lichtbilder war seinerzeit eingeführt worden, um zu verhindern, dass die obligatorisch in Pässe und Personalausweise aufgenommenen biometrische Gesichtsbilder zur Massenüberwachung genutzt werden. Mit der von der Großen Koalition geplanten Gesetzesänderung fällt diese wichtige Restriktion. Nicht nur die Polizei, sondern praktisch alle Sicherheitsbehörden erhalten zukünftig einen unbeschränkten Zugriff auf die digitalisierten Gesichtsbilder.
Einzige Bedingung für den Online-Zugriff auf die Lichtbilddateien ist, dass der Abruf „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ erfolgt. Zu diesen Aufgaben gehört nicht nur die Strafverfolgung oder die Abwehr konkreter Gefahren. Polizeibehörden führen Verkehrskontrollen aus und betreiben Videoüberwachungsanlagen. Nachrichtendienste sind sogar weit im Vorfeld des Vorfeldes einer Gefahr tätig und sind nicht unbedingt dafür bekannt, sich bei der Datenerfassung zurückzuhalten.
Es ist damit zu rechnen, dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der „intelligenten Videoüberwachung“ alle Menschen zu identifizieren, die sich in einem Bahnhof, auf einem Flughafen, in einem Einkaufszentrum oder auf einem öffentlichen Platz aufhalten.
Nicht umsonst hat die Große Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse zur Videoüberwachung so aufgebohrt, dass die Gewährleistung der Sicherheit grundsätzlich schwerer wiegt als die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zusammen mit denen neuen automatischen Zugriffsbefugnissen auf die biometrische Daten wird daraus ein Big Brother-Gesetz.
Dieser Beitrag steht im Original unter www.eaid-berlin.de
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Autor: Peter Schaar Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID) und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. |
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