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Auskunftsverlangen des BKA11.12.15 10:35 | Artikel: 963339 | News-Artikel (e) | |
![]() Früher war es kompliziert Nachrichten
zu verschlüsseln und zu übertragen. Heute geht so etwas in Sekunden. Darin schrieb die Fraktion, dass das BKA "mitunter ohne die erforderlichen Absicherungen bei Providern Bestandsdaten im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung" abfrage. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, versendet das BKA Auskunftsverlangen gemäß Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) standardmäßig per Telefax. "Eine Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen von Auskunftsverlangen gemäß Paragraf 113 TKG erfolgt sowohl durch das Bundeskriminalamt als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im absoluten Ausnahmefall, nach Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter im Einzelfall, per unverschlüsselter E-Mail, wenn wegen der Eilbedürftigkeit des zu Grunde liegenden Sachverhalts die Übermittlung der personenbezogenen Daten erforderlich ist und bei der verpflichteten Stelle keine Verschlüsselungsmöglichkeiten per E-Mail-Kommunikation bestehen beziehungsweise in der Kürze der Zeit nicht zum Einsatz gelangen können", heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Die übrigen Behörden des Bundesinnenministeriums und des Bundeskanzleramtes setzten "E-Mail-Kommunikation für den Versand von Auskunftsverlangen gemäß Paragraf 113 TKG nicht ein". Anmerkung der Redaktion: Man fragt sich ernsthaft, warum es denn Stellen gibt, bei denen "keine Verschlüsselungsmöglichkeiten per E-Mail-Kommunikation bestehen", wenn selbst Billig-Provider für Privatkunden eine PGP-Verschlüsselung anbieten, die sogar professionellen Angriffen standhält.
Sind die Behörden einfach zu faul, die entsprechenden - kostenlosen - Programme einzusetzen oder mangelt es mal wieder an Wissen und Intelligenz? Ver- und Entschlüsselung beim eMail-Versand ist heute in Sekunden erledigt und kostet nur wenige Mausklicks mehr. Das sollte auch bei o.g. "Eilbedürftigkeit" ohne Probleme möglich sein. Werden Verschlüsselte Nachrichten unserer Behörden tatsächlich noch ausgedruckt und händisch in die Enigma eingegeben, um an den Klartext zu kommen? Und genau solche Behörden sollen auf Vorratsdaten der Bürger zugreifen können, wenn schon solche Basismaßnahmen in der internen Kommunikation nicht sicher sind. Armes Deutschland. Deshalb muss man heute dem normalen Beamten auf der Wache immer noch erklären, was eine IP-Adresse ist. (Quelle: Deutscher Bundestag) |
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